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- ein Nachweis -
Axel Grimm, März.2006
Sehr viele Menschen sind davon überzeugt, das Unternehmen Steuern,
Zinsen und Abgaben bezahlen. Das scheint auf den ersten Eindruck durchaus richtig zu
sein, ist es jedoch nicht.
Ist mit bezahlen die reine Überweisung eines Betrages an eine öffentliche
Einrichtung oder ein Geldinstitut gemeint, dann stimmt diese Aussage noch, doch von wem
stammt eigentlich das Geld dazu?
Zum Nachweis, das Unternehmen keine Steuern, Zinsen und Abgaben bezahlen, sondern nur
weiterleiten, betrachten wir doch einfach mal folgende Zusammenhänge und
Zahlungsströme.
Die Zusammensetzung hängt von der Art der "Ware" ab. In einer Dienstleistung sind die Materialkosten sehr gering oder gar nicht vorhanden. Bei Mieten sind kaum Lohnanteile enthalten. Zahlt ein Unternehmen vorübergehend keine Steuern, dann fehlen die Steueranteile. Die Zusammensetzung eines Preises kann jeweils sehr unterschiedlich sein
Warum fehlen die Rohstoffkosten?
Rohstoffkosten im eigentlichen Sinn existieren nicht!
Die Natur stellt keine Rechnung. Das wird verständlicher, wenn zwei Beispiele betrachtet
werden. Nahrungsmittel: Der Weizen oder die Karotten wachsen aus der Saat von ganz alleine. Alles
was zu tun ist, ist Arbeit zu verrichten, um in einer geeigneten Umgebung eine Saat auszubringen,
diese in der Zeit zu pflegen und danach zu ernten. Es fließen nur Arbeit und Kapitalkosten (falls
der Maschinenpark noch nicht bezahlt war) ein.
Stahl: Der Rohstoff Eisenerz stellt keine Rechnung. Nur die Aufwände für die Gewinnung
mit Maschinen und Arbeit werden in Rechnung gestellt.
Die Mehrwertsteuer zahlt der Endverbraucher. Das wird auch von niemanden
in Frage gestellt. Auch die Betriebswirtschaftslehre zeigt jedem Studenten in einem eigenem
Kapitel, wie die MWST vom Ursprung bis zum Endverbraucher immer wieder ersetzt wird und nur
der letzte Käufer diese vollständig bezahlt.
Der Händler oder das Unternehmen, was den letzten Käufer bedient hat, hat
eine Art Inkassofunktion.
Die Mehrwertsteuer zahlt der Endverbraucher. Das ist zumindest erst
mal unstrittig.
Die Unternehmenssteuern wie z.B. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer werden zunächst erst mal durch eine Unternehmung bezahlt. Doch stellt sich auch hier die Frage, woher kommt denn das Geld dazu. Natürlich werden manche Steuerarten nur bezahlt, wenn auch ein Gewinn vorliegt, doch das ändert nichts an der Tatsache, das die Zahlung nur aus den jeweiligen Einnahmen getätigt werden kann.
Manchmal ist es so, das ein Unternehmen ernorme Gewinne ausweisen kann und
dennoch keine Steuern abführt. Das liegt daran, das es 2 Abrechnungen gibt, eine
betriebswirtschaftliche und eine für die Steuer.
Werden in einer oder mehreren Perioden keine Steuern seitens der Unternehmung abgeführt,
dann sind natürlich auch keine Steueranteile des zuletzt beteiligten Unternehmens
in den Warenpreisen enthalten.
Wenn aber Steuern zu zahlen sind, wie es bei fast allen mittelständischen Unternehmen an der Tagesordnung ist, dann werden die Steuern aus den Einnahmen bestritten. Die Einahmen stammen von den Kunden. Die Kunden sind direkte Endverbraucher oder manchmal noch ein weiteres Unternehmen. In diesem Fall werden die Steuern über den Preis an das Folgeunternehmen in der Kette weitergereicht. Am Ende steht immer ein Endverbraucher. Damit stammen alle Steuern aus den Geldbeuteln der Endverbraucher.
Die Steueranteile im Preis summieren sich auf.
Gleiche Begründung wie bei den Steuern.
Jedes Unternehmen, ob Dienstleistung oder Prokuktion, das noch Schulden hat, zahlt Zinsen auf das geliehene Kapital. Die Zinsen können nur aus den Einnahmen geleistet werden. Die Einnahmen sind die Verkaufspreise der Waren. Somit zahlt am Ende der Endverbraucher alle Zinsen, die in einer Produktionskette anfallen.
Die Zinsen summieren sich im Preis auf.
Alle Paybackzahlungen sind den Warenpreisen zugeschlagen.
Die Rückzahlung an den Endverbraucher, der Paybackpunkte sammelt, ist jedoch deutlich weniger, als zunächst über die erhöhten Warenpreise an Payback abgeführt wird. Das ist leicht verständlich. Die Managergehälter von Payback, die Olympia- und WM-Werbung für Payback, als auch die Verwaltung und sonstigen Gehälter werden ja erst mal aus den Paybackeinnahmen abgezogen. Nur der Rest kann überhaupt wieder zurückfließen. Werden auch noch Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, so muss auch dieser Betrag noch von der Prämienmasse abgezogen werden.
Der MWST-Anteil ist wirklich nur anteilig. Das heißt, das die nur die letzte Preisdifferenz mit der MWST belegt wird. Der MWST-Anteil in den Endpreisen beträgt dann genau 16% (zumindest im Jahr 2005).
Die Zins- und Steueranteile werden von Stufe zu Stufe vollständig weitergegeben. Die Höhe der Zins- und Steueranteile sind unterschiedlich. So kann es sein, das tatsächlich eine Zwischenstufe wegen Schuldenfreiheit keine Zinsen weiterreicht, dafür in einer anderen Zwischenstufe aber ein z.B. 23%tigen Zinsanteil verrechnet werden muss. Das letzte Unternehmen reicht nur seinen Zins- und Steueranteil weiter. In der Summe ergeben sich im Jahr 2005 im Durchschnitt Zinsanteile von über 30% in den Waren.
Bei der Versicherungssteuer ist es jedem klar, das diese Steuern durch
den Versicherten (=Endverbraucher) bezahlt werden. Dieser Posten ist eigens auf der
Rechnung aufgeführt. Die Versicherungsgesellschaft führt den Steuerbetrag dann
an den Staat ab. Andere Steuerarten und Zinsanteile sind nicht explizit in einer
Rechnung aufgelistet. Das ändert nichts an der Tatsache, das diese Beträge
ebenfalls durch den Endverbraucher bezahlt werden und durch die Unternehmung
dann abgeführt werden.
Auch wenn immer und überall verbreitet wird, das
Unternehmen Steuern und Zinsen zahlen, werden diese bei einer Detailbetrachtung immer
nur durch den Endverbraucher bezahlt. Es sind Bestandteile der Preise.
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Axel Grimm |
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* 1963 im Ammerland, Niedersachsen |
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