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- Eine Verfassung soll am Volk vorbei in Kraft gesetzt werden -
Axel Grimm, 31.10.2006
Am 31.Oktober 2006 haben verschiedene Pressestellen gemeldet, dass der zu diesem Zeitpunkt zuständige Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß die von Peter Gauweiler eingereichte Klage gegen die EU-Verfassung bis auf weiteres zurückstellt oder umgangssprachlich: "auf Eis legt". Gauweiler hatte am 27. Mai 2005 am Verfassungsgericht gegen die Annahme der EU-Verfassung durch Bundestag und Bundesrat geklagt.
Unter vielen Punkten ist in der Klage auch der Artikel 146 des GG einbezogen.
Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Der Bundestag darf keine Gesetze erstellen und auch nicht durch Gesetz Verträgen zustimmen, wenn dadurch das Grundgesetz aufgehoben oder eingeschränkt wird.
Weiterhin wird immer wieder geschrieben,
das „.... In Deutschland eine Volksabstimmung nicht möglich,
weil diese im Grundgesetz auf Bundesebene nicht vorgesehen
ist.“ Dem ist Artikel 20 Absatz 2 entgegenzuhalten:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ......
ausgeübt.
Was sind denn das für Abstimmungen, wenn nicht Volksabstimmungen?
Das Verfassungsgericht hat nur über die Klage zu befinden. Das Gericht nimmt damit auf keinen Fall die "Rolle eines Mitgestalters des Europäischen Verfassungsprozesses“ ein. Das tut immer noch der Kläger! Das Gericht stellt nur das Zutreffen oder das nicht Zutreffen fest.
Nur das VOLK kann das Grundgesetz außer Kraft setzen und durch
eine Verfassung ersetzen. Da steht nichts davon, dass es die Volksvertreter
können. Und wie soll das Volk es denn machen, wenn nicht durch eine Volksabstimmung?
Es sei denn, das Volk ist gar nicht die Gesamtheit aller Deutschen. Doch WER ist dann das Volk?
Fakt ist und bleibt, dass die Abstimmung von Bundestag und Bundesrat nichts anderes ist, als eine nette Abstimmung ohne Wert. Wer meint, das die Volksvertreter das Volk sind, der irrt sich.
H.Broß irrt, wenn er meint, den Artikel 146 einfach ignorieren zu können.
Auch die Volksvertreter irren, wenn Sie dieses meinen. Das Verfassungsgericht traut sich
nicht zu entscheiden. Nur dieser eine Punkt ist vollständig ausreichend.
Anscheinend sind die Richter hier nicht frei.
(Anmerkung: Sollte H.Broß nur der Überbringer der Entscheidung sein und selbst ist er anderer Ansicht,
so tue ich ihm an dieser Stelle Unrecht, doch es ist nicht das erste Mal, dass der
Sprecher die Prügel bekommt.)
Und nun noch eine Bemerkung zu der falschen Berichterstattung.
Die EU-Verfassung ist keineswegs blockiert, wie oft geschrieben wird. Erst wenn ein drittes
Land nach Frankreich und den Niederlanden diese ablehnt,
ist sie blockiert. Das ist noch nicht geschehen.
Doch genau das wird zurecht geschehen und nicht nur in einem weiteren Land.
Denn jeder Bürger, der diese Verfassung liest, wird nur einige Elemente einer Verfassung im
Sinn der französischen oder amerikanischen oder unseres Grundgesetzes wiederfinden.
Aber sehr viele Elemente über Kapitalverkehr, Wirtschaft
und Wachstum. Allein die Festschreibung des
Wachstums reicht aus, die Verfassung abzulehnen. Was mit Wachstum gemeint
ist --> siehe Artikel Wachstum und
Nullwachstum. Die Forderung einer unendlichen
Produktions- und Dienstleistungsteigerung ist unmöglich.
Artikel I-3 Die Ziele der Union
(3) Die Union wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas
auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums ....
Es ist besser, diesen Entwurf einzustampfen und noch mal von vorne anzufangen. Aber diesmal mit der Einbeziehung des Volkes. Es spielt keine Rolle, ob eine europäische Verfassung im Jahr 2010 oder 2015 oder erst im Jahr 2025 in Kraft tritt. Diese Verfassung sollte doch dann einige hundert Jahre überdauern, oder etwa nicht? Ansonsten wird wird der Artikel 20 Absatz 4 des GG an Bedeutung gewinnen:
Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Axel Grimm |
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* 1963 im Ammerland, Niedersachsen |
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